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EFFERZ IMMOBILIEN GMBH Immobilien Rheinbach

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Immobilien Rheinbach

Als Immobilienmakler für die Regionen Bonn und Umgebung sowie für Rheinbach, Meckenheim, Andernach, Bad Neuenahr und Ahrweiler wissen wir, dass bezahlbarer Wohnraum mit steigender Tendenz gefragt ist. Viele erwägen sich im Umfeld der Städte Bonn (24 km von Rheinbach entfernt) oder Köln (50 km von Rheinbach entfernt) niederzulassen.

Auch für gewerbliche Interessen bietet Rheinbach eine optimale Anbindung für den öffentlichen Nahverkehr zwischen Bonn und Euskirchen. Für die Gründung oder Ansiedlung von Unternehmen oder Start-ups, bietet die logistische Lage nahe der A61 wichtige Standortvorteile. So hat sich Rheinbach als sehr nachgefragter und perspektivischer Standort entwickelt, wovon auch das alltägliche Leben und Wohnen in Rheinbach profitiert. So finden Sie in Rheinbach zum Beispiel bereits viele gewerbliche Aktivitäten vor:

  • Tischlermeister
  • Werkstätten
  • Tankstellen
  • Automobilanbieter
  • Elektrofirmen
  • Fitnessstudios
  • Sonnenstudios
  • Unternehmen im Produkttestbereich
  • Große Logistikunternehmen
  • Innenausstatter

Eine gut durchdachte Wirtschaftspolitik ermöglicht gründungswilligen Unternehmen finanzierbaren Bauplatz in den Gewerbegebieten Nord 1 und Nord 2 und zuletzt mit der Erschließung des Gebietes Wolbersacker. Der Wolbersacker entstand aus der zuvor überwiegend landwirtschaftlich genutzten 46 Hektar großen Fläche zwischen dem „Handelshof“, der Autobahn 61 und der Landstraße Meckenheim-Rheinbach. Als Immobilienmakler für Rheinbach und Meckenheim helfen wir Ihnen, gewerbliche Flächen oder Wohnraum in Rheinbach oder der Umgebung zu finden oder zu vermarkten. Wir kennen die aktuellen Preise, Immobilienangebote und Einwohner genau.

Warum profitieren Sie von einem Immobilienmakler für Rheinbach?

Egal, ob Sie Wohnungen zur Miete oder als Eigentumswohnungen suchen, ein Haus kaufen oder verkaufen wollen oder Interesse an gewerblichen Flächen haben: Wir kennen als Immobilienmakler den Immobilienmarkt in Rheinbach, Meckenheim, Swisttal oder Euskirchen ganz genau sowie auch die Nachfrage nach individuellen Immobilienobjekten und die aktuellen Trends.

Diese und viele weitere Vorteile sind für Sie fast unersetzlich, egal ob Sie Immobilienanbieter oder Immobilienkäufer sind. Kompetent ermitteln wir für Sie zum Beispiel den aktuellen Marktwert einer Immobilie, was für beide Seiten (Käufer und Verkäufer) substanziell ist.

Immobilienmakler für Anbieter in Rheinbach und Meckenheim

Die Veräußerung einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses ist eine komplexe Angelegenheit, welche schon vor der offiziellen Vermarktung beginnt. Ihr Vorteil bei regionalen Immobilienmaklern vor Ort ist die genaue Marktkenntnis, weswegen wir auch nicht deutschlandweit agieren. Wir kennen genau die passenden Zielgruppen für Ihre Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihr Wohnhaus. Entsprechend richten wir auch die Präsentation darauf aus, dass Sie als Anbieter schnell und zum bestmöglichen Verkaufspreis Ihr Immobilienangebot veräußern.

Schon bei der Feststellung des Marktwertes, profitieren Sie von unserem Know-how sowie der erforderlichen Neutralität und Distanz zu Ihrem Immobilienangebot in Rheinbach, Meckenheim, Euskirchen oder Swisttal. Besonders bei Häusern steht Anbietern zur Wertanalyse oft die emotionale Verbundenheit im Wege, objektive Resultate zu erreichen. Genauso ist es schwer für Sie als Privatanbieter, zukünftige Entwicklungen und Trends im Zusammenhang der Marktpositionierung der Immobilienangebote zu nutzen.

Besonders bei einer angestrebten Vermietung einer Wohnung oder eines Wohnhauses benötigen Sie eine Bonitätsprüfung der infrage kommenden Interessenten, damit Sie das Risiko von Mietausfällen erheblich senken. Auch das gehört zu unseren Serviceleistungen als Immobilienmakler in Rheinbach und Umgebung.

Durch die Beauftragung von Immobilienmaklern profitieren Sie als Anbieter jederzeit von vielen Vorteilen, zum Beispiel:

  • die realistische und aktuelle Wertermittlung und Immobilienbewertung
  • die Beschaffung der benötigten Unterlagen (Grundrisse, Grundbuchauszüge, Flächenberechnungen, Energieausweis)
  • gegebenenfalls die Aufbereitung diverser Unterlagen, zum Beispiel der Grundrisse
  • die Erstellung hochwertiger und aussagekräftiger Bilder
  • die werbewirksame und repräsentative Vermarktung (Exposé, virtuelle 360° Besichtigung)
  • Erarbeitung der Marketingstrategie auf passende Zielgruppen
  • die Überprüfung (Bonitätsprüfung) und Selektierung der Interessenten
  • die Durchführung von Besichtigungsterminen einschließlich Organisation und Koordination
  • das Führen der Verkaufsverhandlungen
  • das Vorbereiten eines Notarvertrages und Notarterminabstimmung
  • eine durchorganisierte Objektübergabe

Unsere Serviceleistung beschränken sich nicht nur auf den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken oder gewerblichen Flächen, sondern wir sind auch Ansprechpartner für Mietwohnungen oder Verpachtungen.

Immobilienmakler für Käufer in Rheinbach, Meckenheim und Euskirchen

Auch bei dem Erwerb einer Immobilie will vieles bedacht und beachtet werden. Auch dazu stehen wir als Immobilienmakler zum Beispiel in Rheinbach oder Swisttal kompetent an Ihrer Seite.

Als Mieter oder Käufer der Immobilienangebote erhalten Sie durch einen Immobilienmakler eine realistische Preiseinschätzung. Sie können sich ebenfalls darauf verlassen, dass die Objektbeschreibung im Exposé den Tatsachen entspricht oder keine negativen Punkte (zum Beispiel eine Belästigung durch Fluglärm) unterschlagen wurden. Sie erfahren Details zum gegenwärtigem Renovierungsstand oder ob Ihre individuellen Pläne mit der Immobilie realisierbar sind.

Als Immobilienmakler vor Ort in Rheinbach, Andernach und Bad Neuenahr-Ahrweiler, verfügen wir zudem über eine groß angelegte Kunden- und Objektdatenbank. Das kann Ihnen sehr viel Zeit ersparen. Oft muss zum Beispiel der Wechsel von einer Wohnung in eine neue Mietwohnung sehr zeitnah erfolgen, wenn zum Beispiel bereits eine Wohnungskündigung in Gang gesetzt wurde. Nicht immer sind Sie bereits Einwohner von Rheinbach oder Meckenheim und müssen, je nachdem woher Sie deutschlandweit umziehen, zudem Zeit für die Planung und Organisation des Umzuges einkalkulieren.

Welcher Maklervertrag eignet sich für Sie?

Wenn Sie sich für Immobilienangebote ein schnelles und bestmögliches Ergebnis wünschen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung einen Vertrag mit einem Makler abzuschließen:

  • der einfache Maklerauftrag
  • der Makleralleinauftrag
  • der qualifizierte Makleralleinauftrag

Wollen Sie zum Beispiel eine Immobilie verkaufen, besitzen Sie mit dem einfachen Maklerauftrag die meisten Freiheiten. Er ist zudem jederzeit kündbar, da keine zeitliche Befristung besteht. Sie haben die Möglichkeit Ihre Immobilie unabhängig des einfachen Maklervertrages auch selbst bzw. ohne Zutun des Maklers zu verkaufen. In diesem Fall besteht auch kein Provisionsanspruch des Maklers.

Auf der anderen Seite gibt es auch keine Verpflichtung seitens des Maklers, tatsächlich Ihre Immobilie zu vermarkten. Der einfache Maklervertrag ist nur empfehlenswert, wenn Ihr Immobilienangebot sehr gut auf dem aktuellen Immobilienmarkt positioniert ist.

Mit dem Makleralleinauftrag übergeben Sie einem Makler für einen definierten Zeitraum die Vermarktung, also keinem weiteren Immobilienmakler zum Beispiel in Rheinbach oder Meckenheim. Zudem können Sie selbst jederzeit ebenfalls Ihre Immobilie vermarkten. Sie erhalten mit dem Makleralleinauftrag mehr Sicherheit, dass der Immobilienmakler tatsächlich die Vermarktung Ihrer Immobilie vorantreibt, denn es besteht nun eine Vermittlungs- und Nachweispflicht für den Makler Ihnen gegenüber. Übliche Vertragszeiten liegen zwischen 3 und 12 Monaten.

Durch den qualifizierten Makleralleinauftrag erhalten Sie die Sicherheit, die Leistungsfähigkeit eines Maklers voll auszuschöpfen. Bei den vorherigen Maklerverträgen besteht für den Makler das Risiko, nicht selbst einen Verkaufsabschluss zu erreichen. Dies ist bei dem qualifizierten Alleinauftrag anders, da dieses Risiko für die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht mehr besteht. Auch Sie selbst dürfen in dieser Zeit Ihre Immobilie nicht an Interessenten verkaufen, sondern unterliegen der Verweisungspflicht an Ihren Immobilienmakler.

Sie unterliegen durch den qualifizierten Makleralleinauftrag den stärksten Einschränkungen, aber profitieren auch von der viel höheren Motivation des Maklers. Achten Sie jedoch bei dieser Form des Maklervertrags auf einen wirklich guten Makler vor Ort, der auch die regionalen Besonderheiten kennt.

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